Neue Regelwerkänderungen ab 01.07.2024 im Test- und Punktspielbetrieb gültig

Liebe Vereine des Kreises Osnabrück,
zur neuen Saison 2024 / 2025 gibt es auch wieder ein paar Regeländerungen.
unseren Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern bieten wir einen ONLINE Weiterbildungsabend an, zu dem ich eure Vereinsvertreter / Mannschaften ebenfalls herzlich einlade!
Dieses MS Teams Meeting wird am 17.07.2024 um 19.30 Uhr stattfinden! Den Link dazu werde ich noch rumschicken.
Hier möchte ich die folgenden Anpassungen gerne auf der Tonspur erläutern und Rede und Antwort stehen.
Ich habe die Änderungen, die uns im Kreis betreffen, hier einmal zusammengeschrieben.
ACHTUNG: Diese Regeln gelten ab dem 01.07.2024!
REGEL 3 – SPIELER
Textergänzung
Jedes Team muss einen Kapitän auf dem Spielfeld haben, der eine identifizierende Armbinde trägt.
(Der DFB nimmt eine einheitlich aussehende Kapitänsbinde nicht mit in die Regeländerungen auf. Es sind also weiterhin Regenbogenfarben oder Vereinslogos auf den Kapitänsbinden erlaubt.)
REGEL 4 – AUSRÜSTUNG DER SPIELER
Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung (geänderter Text)
Schienbeinschoner – Diese müssen aus einem geeigneten Material bestehen und genügend groß sein, um angemessenen Schutz zu bieten und von den Stutzen abgedeckt werden.
Die Spieler sind für die Größe und Zweckdienlichkeit ihrer Schienbeinschoner selbst verantwortlich.
Weitere Ausrüstungsteile
Ungefährliche Schutzausrüstung, z. B. Handschuhe, Kopfschutz, Gesichtsmasken oder Knie- und Armschoner aus weichen, leichten, gepolsterten Materialien, sowie Torhütermützen und Sportbrillen sind erlaubt.
Torhüter dürfen Trainingshosen tragen.
REGEL 12 – FOULS UND SONSTIGES FEHLVERHALTEN
Präzisierung, dass Vergehen wegen unabsichtlichen Handspiels, die mit einem Strafstoß geahndet werden, gleich sanktioniert werden, wie Fouls bei dem Versuch, den Ball zu spielen, oder bei einem Zweikampf um den Ball!
Erklärung:
Vergehen wegen unabsichtlichen, aber dennoch strafbaren Handspiels sind in der Regel auf den Versuch eines Spielers, den Ball regelkonform zu spielen, zurückzuführen. Wird bei solchen Vergehen auf Strafstoß entschieden, sollte der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen (Fouls), bei denen der Spieler versucht, den Ball zu spielen, oder einen Zweikampf um den Ball führt, d. h. es ergibt sich somit eine Reduzierung der jeweiligen Persönlichen Strafe.
Absichtliches Handspiel dagegen, ist weiterhin ein feldverweiswürdiges Vergehen, wenn auf Strafstoß entschieden wird, da es vergleichbar ist mit einem Halten, Ziehen, Stoßen und somit einem Vergehen ohne Möglichkeit, den Ball zu spielen.
Leitlinien für Zeitstrafen im Jugendbereich
Überarbeitung der Richtlinien, insbesondere der Ergänzung, dass ein mit einer Zeitstrafe (5 Minuten) belegter Spieler erst in einer Spielunterbrechung auf das Spielfeld zurückkehren darf!
ACHTUNG! Es ist kein Einlaufen im laufenden Spiel mehr möglich!
REGEL 14 – STRAFSTOSS
Präzisierung, dass ein Teil des Balls die Mitte des Elfmeterpunkts berühren oder überragen muss!
Ergänzung, dass Vergehen von Mitspielern (des Schützen oder des Torwarts) nur geahndet werden, wenn sie den Ausgang des Strafstoßes beeinflussen und/oder unmittelbar nach Ausführung ins Spiel eingreifen.
Das heißt den Ball spielen oder in einen Zweikampf um den Ball verwickelt sein.
Erklärung:
Vergehen durch Mitspieler sind insbesondere bei Spielen ohne neutrale Schiedsrichterassistenten schwierig auszumachen und zu regeln. Würde die Regel 14 strikt angewandt, müssten die meisten Strafstöße wiederholt werden.
Da aber Vergehen von Mitspielern den Ausgang eines Strafstoßes nur selten beeinflussen (nur wenn der Ball ins Spiel zurückspringt), sollte dafür der gleiche Grundsatz gelten wie für Vergehen des Torhüters, d. h., sie werden nur geahndet, wenn sie die Auswirkung des Strafstoßes beeinflussen.
Zusätzlich wurde das STOPP Konzept (5 Minuten Pause) bundesweit zur Evaluierung eingeführt.
Dies hatten wir ja bereits seit der Rückserie im Kreis. Also hier keine Neuerung. Nur zur Info.
Während der EM 2024 lauft gerade eine Testphase, die es ausschließlich den Mannschaftsführern erlaubt, mit dem Schiedsrichter zu kommunizieren.
Dies kann bei erfolgreicher Anwendung noch nachträglich ins Regelwerk aufgenommen werden.
Aktuell ist dies KEIN Bestandteil der Regeländerungen.
Ich möchte dennoch darum bitten die Mannschaften darauf einzustellen, da es sehr wahrscheinlich so oder so ähnlich aufgenommen wird.
Wie auf dem Kreistag am 22.06.2024 abgestimmt, wird das Thema Auswechselungen etwas einfacher für alle Beteiligten.
Nun heißt es 5 Auswechselungen mit möglichem Rückwechsel.
Ab der Kreisliga Herren aufwärts sind es ebenfalls 5 Wechsel, jedoch OHNE Rückwechsel!
So, das waren alle wesentlichen Anpassungen und Änderungen. Gibt es Bedarf im Vorfeld darüber zu sprechen?
Meldet euch gerne bei mir! Ansonsten hören und sehen wir uns am 17.07.2024.
Ich wünsche euch einen guten Start.
Bleibt fit und gesund!
Viele Grüße,
Niedersächsischer Fußballverband e.V.
Christoph Stieglat
Schiedsrichterlehrwart – Kreis Osnabrück
Mobil: +49 170 87 88 009
Mail: christoph.stieglat@nfv-osnabrueck.de
Web: www.nfv-osnabrueck.de
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